Sabbatical

Das Sabbatical ist eine Art „Ansparungsmodell“. Ein/e Lehrer/in entscheidet sich zum Beispiel für das Modell mit „vierjährige Rahmenzeit“: Er/Sie unterrichtet in den vier Jahren Rahmenzeit drei Jahre und nimmt sich ein Jahr frei. Dafür bekommt er oder sie alle vier Jahre (also auch im Freijahr) 75% der Monatsbezüge.
Er/Sie ist auch im Freijahr kranken- und pensionsversichert und bewahrt sich auch alle zeitabhängigen Rechte (Vorrückung usw.). Nur an Berufsschulen ist auch eine Rahmenzeit von 1 Schuljahr mit einer Freiphase je nach Lehrgangsdauer, aber maximal ein halbes Schuljahr, möglich (§52 Abs. 3a LDG, §8 Abs. 6a LVG, §26 Abs. 2 lit. k LVG).

Mögliche Rahmenzeiten für Lehrer*innen:

  • zweijährige Rahmenzeit bei Monatsbezügen zu 50% und früheste Freistellung im 2. Schuljahr
  • dreijährige Rahmenzeit bei Monatsbezügen zu 66,67% und möglichen Freistellungen im 2. oder im 3. Schuljahr
  • vierjährige Rahmenzeit bei Monatsbezügen zu 75% und möglichen Freistellungen im 3. oder im 4. Schuljahr
  • fünfjährige Rahmenzeit bei Monatsbezügen zu 80% und möglichen Freistellungen im 3., 4. oder 5. Schuljahr.

Der Antrag hat die gewählte Rahmenzeit und den Beginn des Freistellungsjahres zu enthalten. Einige Bundesländer haben für den Antrag zum Sabbatical Formulare - siehe auf der Website deiner Bildungsdirektion. Das Gesetz sieht keine Formularpflicht vor und es reicht daher, im Dienstweg über die Schulleitung an die Bildungsdirektion zum Beispiel zu schreiben: "Ich beantrage ein Sabbatical mit Rahmenzeit von 1. September 2021 bis 31. August 2024 und Freiphase von 1. September 2022 bis 31. August 2023." (Beamt*innen können bei Bedarf noch dazuschreiben: "Der Pensionsbeitrag möge dabei immer wie bei Vollbeschäftigung berechnet werden.")

 

Die Freistellung ist prinzipiell immer ein ganzes Schuljahr vom 1. September bis zum 31. August. Eine Ausnahme besteht, wenn direkt nach dem „Freijahr“ zum gesetzlichen Termin die Pension oder der Ruhestand angetreten wird - dann endet die Freiphase am Monatsende davor. Wenn der Pensionsantritt in der Zeit von 1. Oktober bis 1. Jänner liegt, kann die Freistellung über das Schuljahr hinaus bis zum Tag des Pensionsantrittes auch verlängert werden. Beispiele:
Rahmenzeit 1.9.2021 bis 31.5.2023 (21 Monate, davon 12 Unterricht) mit Freiphase 1.9.2022 bis 31.5.2023 (9 Monate), Bezahlung daher durchgehend 12/21=57,143%.
Rahmenzeit 1.9.2021 bis 31.12.2026 (64 Monate, davon 48 Unterricht) mit Freiphase 1.9.2025 bis 31.12.2026 (16 Monate), Bezahlung daher durchgehend 48/64=75%.

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Vorschlag: Antragsformular zum Sabbatical
Formular_Sabbatical.docx
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